AntiAggressions_Schulung_Fleyer
DAS ANTI-AGRESSIONS-TRAINING
ist eine Maßnahme für verhaltensauffällige Jugendliche aus allen Schularten, die durch Gewaltbereitschaft und mangelnde Sozialkompetenz auffällig geworden sind. Bei diesem Training lernen Jugendliche den bewussten Umgang mit Frust, Wut und Belastungen. Auch individuelle Lebenslagen und persönlichen Probleme werden gemeinsam analysiert und bearbeitet. Das Motto des Anti-Gewalt-Trainings ist: „Gewalt ist gelernt und kann auch wieder verlernt werden“ und hat zum Ziel, einen Perspektivenwechsel zu bewirken und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien zu ermöglichen.
Gründe für gewalttätiges Verhalten
Die Gründe, weshalb ein Mensch aggressives Verhalten zeigt, sind vielfältig und von außen meist nicht klar erkennbar. Forschungen ergaben, dass sich „Aggression sowohl durch Frustration als auch durch Provokation auslösen lässt“ (Ute Habel, Universitätsklinikum Aachen). Bei der Ausübung von Gewalt werden Gefühle, wie beispielsweise Empathie, weitestgehend unterdrückt. Dies trägt zur Erklärung bei, weshalb Gewalttäter oftmals noch auf ihre Opfer einschlagen oder eintreten, obwohl diese bereits am Boden liegen und wehrlos sind. Darüberhinaus hat Herr Mathiak vom Universitätsklinikum Aachen im Rahmen von Gehirnforschungen herausgefunden, dass Erfolgserlebnisse, welche mit Gewalt zusammenhängen, anders im Gehirn gespeichert werden als Erfolge, welche ohne Anwendung von Gewalt entstanden sind. Sprich: Der Mensch lernt, wann Gewalt zum Erfolg führt und wann diese Strategie nicht erfolgreich ist. Gewalt ist dementsprechend als eine „Erfolgsstrategie“ zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um eine angeborene Eigenschaft, sondern um einen Entwicklungsprozess. Das Training umfasst sowohl Einzel- wie auch Gruppensettings für Kinder, welche das 12. Lebensjahr vollendet haben, Jugendliche und Erwachsene aller Geschlechter. Im Einzelfall können auch Kinder in das Training aufgenommen werden, welche das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenso können Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung das Anti-Gewalt-Training wahrnehmen. Vor dem Beginn des Anti-Gewalt-Trainings steht ein Aufnahmegespräch. Dabei soll die Eignung des Klienten/der Klientin für die Teilnahme an dem Training ermittelt werden. Ebenso wird die Motivation des Klienten/der Klientin für das Training eruiert. Nach dem Aufnahmegespräch erstellen wir den Trainingsplan auf den Klienten abgestimmt
Rechtliche Grundlage
Die Teilnahme an dem Anti-Gewalt-Training kann freiwillig oder als gerichtliche Auflage erfolgen, z.B. als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (§ 10 JGG Abs. 1) oder als Einstellung eines Gerichtsverfahrens (§45, 47 JGG).Zudem kann das Jugendamt das Anti-Gewalt-Training als Nachbetreuung (Hilfe für junge Erwachsene §41 SGB VIII) anordnen.
Eine Übernahme der Kosten kann dementsprechend durch das Amt für Soziale Dienste (AfSD) erfolgen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) oder das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Breme (ReBUZ) Kosten des Trainings übernehmen.
Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.
Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 90,00 € pro Teilnehmer/ Zeitstunde .Im Falle einer Kostenübernahme durch das AfSD, dem ReBUZ oder dem AJSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz.
Bitte Anfrageformular ausfüllen und einreichen Anfrageformular AGT